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Familien mit geringen Einkommen erhalten mehr Kinderzuschlag

Gute Nachrichten gibt es für Familien mit kleinen Einkommen. Ab Januar 2024 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag von bisher 250 Euro auf 292 Euro pro Kind und Monat.

 

Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar 2024 von der Familienkasse entsprechend angepasst.

 

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt (https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start) und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

 

Gut zu wissen: Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Berücksichtigt werden immer die aktuell gültigen Werte des Kinderzuschlags – diese werden auch hier zum Jahreswechsel entsprechend angepasst. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/videoberatung?pk_vid=2e70762abc92ba00170297452119e10d) vereinbart werden.

 

Während das Kindergeld als steuerliche Ausgleichszahlung für alle Eltern oder Erziehungsberechtigte bereitgestellt wird, ist der Kinderzuschlag eine zusätzliche Sozialleistung für einkommensschwache Familien.

Der Kinderfreibetrag wird hingegen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und nicht ausgezahlt.

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